1. Allgemeine Bedingungen

1.1. Unsere Angebote, die Auftragsannahme und alle Lieferungen liegen ausschließlich nachstehenden Bedingungen zugrunde.

1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

1.3. Bestellung bedeutet stets Anerkennung unserer Bedingungen, auch wenn sich der Besteller seinerseits auf abweichende Geschäftsbedingungen bezieht, so dass es eines nochmaligen Wiederspruches hiergegen durch uns bedarf.

1.4. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.

1.5. Für Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, gestalterische Arbeiten, techn. Daten und sonstige Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

1.6. Vorarbeiten die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Die Bestimmungen des Abschnittes 7.1. gelten entsprechend.

2. Lieferung und Leistungen

2.1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist und unser Unternehmen verlassen hat. Verspätete Anlieferung durch ein Transportunternehmen entbindet uns von Schadenersatzleistungen.

2.2. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfugungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle von höherer Gewalt auch bei unseren Lieferanten befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung der termingerechten Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das der Besteller ein Recht auf Schadenersatz hat.

2.3. Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertag berechtigt, wenn wir uns in Verzug befinden und er uns eine schriftliche Nachfrist von vier Wochen gesetzt hat. Wir befinden uns im Verzug, wenn wir angegebene Termine grob fahrlässig um vier Wochen überschreiten und der Besteller uns schriftlich gemahnt hat.

2.4. Teillieferungen sind zulässig.

2.5. Wird uns nach Abschluss des Vertrages bekannt, dass sich der Besteller in ungünstiger Vermögenslage befindet, so können wir Sicherheit für die Gegenleistung verlangen oder unter Rückforderung der uns bereits entstandenen Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten.

3. Gewährleistung und Haftung

3.1. Reklamationen und Mangelrügen werden anerkannt, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch nach acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Verdeckte Mängel können nur innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware gerügt werden.

3.2. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last.

3.3. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.

3.4. Bei begründeten Mängeln hat der Besteller nach unserer Wahl das Recht auf Nachbesserung, Preisnachlass oder Ersatzlieferung.

3.5. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften sowie der üblichen Sorgfalt bei der Verwendung und Montage unserer Lieferungen und Leistungen ist der Besteller verantwortlich.

3.6. Nur wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen für die Behebung oder Nachbesserung eines der Gewährleistungspflicht im Sinne dieser Geschäftsverbindung unterliegenden Mangels schuldhaft fruchtlos verstreichen lassen oder in dringenden Fällen die Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen wir sofort zu verständigen sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz seiner nachgewiesenen Kosten in angemessenen Umfang zu verlangen. Die angemessene Nachfrist beginnt nicht eher, als bis der Mangel und unsere Gewährleistungspflicht anerkannt oder nachgewiesen sind.

3.7. Mängel die durch falsche Bedienung, falsche Verwendung, falsche Lagerung, außerordentliche Beanspruchung, Nichtbeachtung unserer Betriebs-, Verarbeitungs- und Unterhaltungsvorschriften entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.

3.8. Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen(insbesondere im Falle des Verzuges, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit des Vermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung) haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehen.

4.2. Der Besteller ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehende Ware und Leistungen im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.

4.3. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe der Waren und Leistungen zu verlangen.

4.4. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt im Umfang unseres Eigentumanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.

4.5. Zugriff Dritter auf die uns gehörenden Waren sind unverzüglich mitzuteilen. Verpfändung, Sicherung, Übereignung und Abtretung Sind unzulässig.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Preise gelten ab unserem Firmensitz, ausschließlich Verpackung, Fracht, etwaige Versicherung und Mehrwertsteuer.

5.2. Rechnungen sind sofort zahlbar. Beträge unter 100 Euro sind sofort rein netto in bar zahlbar.

5.3. Bei Bereitstellung besonderer Materialien oder Vorleistungen kann der Auftragnehmer hierfür Vorauszahlung vom Besteller verlangen.

5.4. Die Aushändigung von Schecks gilt erst mit der Einlösung als Zahlung. Deren Annahme bleibt vorbehalten.

5.5. Werden Zahlungen gestundet oder Zahlungsfristen überschritten, so werden für die Zwischenzeit Jahreszinsen in Höhe von 3% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutsch Bundesbank, mindestens aber 6% berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.

5.6. Sind Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Besteller mit einer Teilzahlung länger als 14 Tage im Rückstand ist.

6. Verwahrung, Versicherung

6.1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträgerund andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.2. Die nachstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungs- Termin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen oder Verlust haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Urheberrecht

7.1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien und Werkzeuge bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht an den Auftraggeber ausgeliefert .

8. Impressum

8.1. Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

9. Erfüllungsort, Gerichtstand, Wirksamkeit

9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis anstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers (Gerichtsstand Bautzen).

9.2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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Sylvia Gröschel – Geschäftsfüher –